Fissurenversiegelungen
Die Versiegelung ist eine bewährte Maßnahme zur Kariesreduktion. Was kann versiegelt werden? Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei Molaren und bei Prämolaren an der Oberfläche (=Okklusalrelief) vorhanden sind. Auch Einziehungen an oberen Schneidezähne sollten versiegelt werden. Auch bei Milchzähnen mit stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte eine Versiegelung vorgenommen werden. Bei flachem Höckerrelief ohne kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen nicht angezeigt.
Vorgehen
Kariesanfällige Zähne sollten rechtzeitig versiegelt werden. Die Zähne müssen komplett durchgebrochen und die Schmelzreifungsphase abgeschlossen sein. Der Zahn muss ausreichend trockengelegt werden. Falls durchbrechende Zähne stark kariesgefährdete Fissuren aufweisen, sollte bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer korrekten Trockenlegung die Fissur durch Applikation von Fluoridlack geschützt werden. Eventuell kann auch eine geringgradige Erweiterung der Fissur notwendig sein. Dann wird je nach Ausdehnung der Karies eine Fissurenversiegelung oder eine kleine Füllung in Kombination mit der Versiegelung vorgenommen.
Vor Versiegelung mit Kunststoffen wird der Zahn geätzt. Nach dem Auftragen und Aushärten des Versieglers muß die Okklusion überprüft werden. Zum Schluss wird der Zahn fluoridiert. Als Versiegelungsmaterialien werden heute Kunststoffe verwendet.
Nachsorge
Je nach Kariesrisiko ein- bis viermal pro Jahr zum Kinderzahnarzt. Bei Teilverlusten kann die Versiegelung ergänzt werden. Rechtzeitige Ergänzung verhindert die Entstehung von Karies.