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Spezialpraxis für Kinder-
und Jugendzahnheilkunde |
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Dr. Angela Freundorfer
Dr. Jacqueline Esch
Dr. Sabine Geissler
& Kollegen |
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Versiegelung - eine bewährte
Vorsorgemaßnahme |
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Fissurenversiegelungen |
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Die Versiegelung ist zu einer bewährten
Prophylaxemaßnahme zur Kariesreduktion geworden. Was soll
versiegelt werden? Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen,
wie sie insbesondere bei Molaren und bei Prämolaren an der
Oberfläche (=Okklusalrelief) vorhanden sind. Auch Einziehungen
an oberen Schneidezähne sollten versiegelt werden. Auch bei
Milchzähnen mit stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte eine
Versiegelung vorgenommen werden. Bei flachem Höckerrelief ohne
kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen nicht
angezeigt. |
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Vorgehen |
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Kariesanfällige Zähne sollten rechtzeitig
versiegelt werden. Dazu muss der Zahn ausreichend trockengelegt
werden. Falls durchbrechende Zähne stark kariesgefährdete
Fissuren aufweisen, sollte bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit
einer korrekten Trockenlegung die Fissur durch Applikation von
Fluoridlack geschützt werden. Eventuell kann auch eine
geringgradige Erweiterung der Fissur notwendig sein. Dann wird
je nach Ausdehnung der Karies eine Fissurenversiegelung oder
eine kleine Füllung in Kombination mit der Versiegelung
vorgenommen.
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Vor Versiegelung mit Kunststoffen
wird der Zahn geätzt. Nach dem Auftragen und Aushärten des Versieglers muß die
Okklusion überprüft werden. Zum Schluss wird der Zahn
fluoridiert. Versiegelungsmaterialien: Als Standardmaterial
werden heute Kunststoffe verwendet. |
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Nachsorge |
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Je nach Kariesrisiko ein- bis viermal pro
Jahr. Bei Teilverlusten kann die Versiegelung ergänzt werden.
Rechtzeitige Ergänzung verhindert die Entstehung von Karies. |
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