Spezialpraxis für Kinder-
und Jugendzahnheilkunde
  Dr. Angela Freundorfer
Dr. Jacqueline Esch
Dr. Sabine Geissler
& Kollegen
   
     
  Versiegelung - eine bewährte
Vorsorgemaßnahme
  Fissurenversiegelungen
  Die Versiegelung ist zu einer bewährten Prophylaxemaßnahme zur Kariesreduktion geworden. Was soll versiegelt werden? Alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei Molaren und bei Prämolaren an der Oberfläche (=Okklusalrelief) vorhanden sind. Auch Einziehungen an oberen Schneidezähne sollten versiegelt werden. Auch bei Milchzähnen mit stark zerklüftetem Fissurenrelief sollte eine Versiegelung vorgenommen werden. Bei flachem Höckerrelief ohne kariesgefährdete Fissuren ist eine Versiegelung dagegen nicht angezeigt.  
  Vorgehen  
  Kariesanfällige Zähne sollten rechtzeitig versiegelt werden. Dazu muss der Zahn ausreichend trockengelegt werden. Falls durchbrechende Zähne stark kariesgefährdete Fissuren aufweisen, sollte bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit einer korrekten Trockenlegung die Fissur durch Applikation von Fluoridlack geschützt werden. Eventuell kann auch eine geringgradige Erweiterung der Fissur notwendig sein. Dann wird je nach Ausdehnung der Karies eine Fissurenversiegelung oder eine kleine Füllung in Kombination mit der Versiegelung vorgenommen.
 
 
 
Vor Versiegelung mit Kunststoffen wird der Zahn geätzt. Nach dem Auftragen und Aushärten des Versieglers muß die Okklusion überprüft werden. Zum Schluss wird der Zahn fluoridiert. Versiegelungsmaterialien: Als Standardmaterial werden heute Kunststoffe verwendet.
 
     
  Nachsorge  
  Je nach Kariesrisiko ein- bis viermal pro Jahr. Bei Teilverlusten kann die Versiegelung ergänzt werden. Rechtzeitige Ergänzung verhindert die Entstehung von Karies.  
 
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